Jugendschutz
Die moderne Medienwelt hat sich rasant verändert – und unser Leben auch. Kinder und Jugendliche wachsen völlig selbstverständlich mit Internet und Fernsehen auf und sammeln schon im Kindergartenalter vielfältige Erfahrungen. Ältere Menschen lernen neue Kommunikationsformen kennen, die sie in ihrer Jugend nicht gebraucht haben. Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen stehen oft vor einer Flut von Fragen: Wann bieten Computer & Co. Chancen, wann bergen sie Risiken? Die Förderung von Medienkompetenz ist eine der wichtigsten Bildungsaufgaben unserer Zeit. Teilhabe setzt heute den selbstbestimmten und kritischen Umgang mit Medien voraus. Dazu gehört die Fähigkeit, Medien zu nutzen, Medieninhalte zu analysieren und zu beurteilen sowie selbst Medieninhalte zu schaffen.
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Nach § 15 Abs. 2 JuSchG unterliegen bestimmte Medieninhalte wegen ihrer offensichtlichen Jugendgefährdung schon kraft Gesetzes einer beschränkten Verbreitung, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Schriften bedürfte. Dazu zählen zum Beispiel die nach dem StGB verbotenen Inhalte wie Volksverhetzung, Anleitung zu Straftaten, Gewaltverherrlichung und Geewaltverharmlosung , Aufstachelung zum Rassenhass, Pornographie, Medien, die den Krieg verherrlichen oder Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen.
FSK
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist eine deutsche, von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) getragene Einrichtung mit Sitz in Wiesbaden. Die Hauptaufgabe der FSK besteht in der Prüfung von Filmen, DVDs und sonstiger Medienträger (Videokassetten, Trailer, Werbefilme), die in Deutschland zur öffentlichen Vorführung vorgesehen sind. Rechtsgrundlage der Tätigkeiten der FSK sind das Jugendschutzgesetz (§ 14 Abs. 2 i. V. m. Abs. 6), die Feiertagsgesetze der Länder sowie die Grundsätze der FSK. Diese Grundsätze werden von der Grundsatzkommission erlassen, die aus 20 Vertretern der Film- und Videobranche, der öffentlichen Hand sowie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten besteht.
Ein Beispiel
Der Film Keinohrhasen wurde ab 6 Jahren freigegeben. Nach heftiger Beschwerde der Bundesländer wurde die Freigabe in „ab 12 Jahren freigegeben“ geändert. Selbst Regisseur und Hauptdarsteller Til Schweiger meinte in einem Interview, dass er sich auch über eine Freigabe ab 12 Jahren gefreut hätte. Die vielen Sexszenen, die Fäkalsprache und die Sexerläuterungen waren sehr umstritten und ein Grund für die FSK, eine Anhebung der Freigabe zu veranlassen.
FSF
Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ist ein gemeinnütziger Verein privater Fernsehanbieter in Deutschland. Ziel der FSF ist es, einerseits durch eine Programmbegutachtung den Jugendschutzbelangen im Fernsehen gerecht zu werden und andererseits durch Publikationen, Veranstaltungen und medienpädagogische Aktivitäten den bewussteren Umgang mit dem Medium Fernsehen zu fördern. Vierteljährliche Zeitschrift „tv diskurs“, Publikationen zB. „Tatort - Gesellschaftspolitische Themen in der Krimireihe“ von Hedrik Buhl.
FBW - Deutsche Film- und Medienbewertung |
FSK – Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH |
FSF – Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen |